Wo fängt man an beim Bürokratieabbau?

Es ist wahrscheinlich kein Zufall, dass die Bundesregierung genau bei den kritischen Steuerfällen den Bürokratieabbau ansetzt.  Die Bürgerbewegung „Finanzwende“ weist darauf hin, dass dadurch erhebliche Schäden für den Staat entstehen können:

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das im Bundestag beschlossen werden soll, sieht eine Vereinfachung administrativer Abläufe vor, um die Wirtschaft um 944 Millionen Euro jährlich zu entlasten. Ein Großteil der Einsparungen (626 Millionen Euro) soll durch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre erreicht werden. Experten kritisieren jedoch, dass dies den Staat Milliarden an Steuergeldern kosten könnte, da die Belege als Beweismittel in Steuerdelikten wie Cum-Ex und Cum-Cum unerlässlich sind, deren Verjährungsfristen verlängert wurden. Kritiker wie die Bürgerbewegung Finanzwende und die Deutsche Steuergewerkschaft warnen, dass Straftäter durch diese Gesetzesänderung profitieren würden und Steuerhinterzieher entlastet werden, während ehrliche Unternehmen keinen wesentlichen Nutzen daraus ziehen würden. Sie befürchten, dass Ermittler künftig Schwierigkeiten haben werden, komplexen Steuerbetrug aufzudecken, wodurch dem Staat jährlich Milliarden entgehen könnten.

Daher stellt sich die Frage, warum die Entlastung genau da ansetzt!

 

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